Notarin
Man wird zum Notar ernannt
Das Notarsamt wird vom Ministerium der Justiz ernannt. Diese Ernennung erfolgt nach dem Maßstab der Bestenauswahl. Jeder Notar muss eine Spezialausbildung absolvieren und eine mehrjährige Erfahrung als Rechtsanwalt besitzen. Dies soll sicherstellen, dass der Notar nicht nur eine fachliche Qualifikation, sondern auch die soziale Kompetenz bei der Vertragsgestaltung und in schwierigen Verhandlungssituationen besitzt.
Notare haften persönlich
Als Notarin werden mir vom Gesetzgeber streng bestimmte Strukturen und Abläufe für meine Tätigkeit vorgegeben. Diese Vorgaben erfordern ein hohes Qualitätsmanagement innerhalb der Kanzlei, das weit über den Betrieb einer reinen Anwaltskanzlei hinausgeht. Als Notarin hafte ich persönlich für die Richtigkeit meiner Arbeit.
Notarin seit 1995
Im Jahr 1995 wurde ich zur Notarin bestellt. Zu meinen Tätigkeiten als Notarin gehören die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und die Beglaubigung von Unterschriften. Als Notarin habe ich mich dazu verpflichtet, die Urkundsbeteiligten zu betreuen und in juristischen Fragen umfassend zu beraten. Das Notaramt, welches ich ausübe, ist unabhängig von Staat und Auftraggeber und zur Neutralität verpflichtet. Als unparteiische Vermittlerin unterliegen ich und meine Mitarbeiter der Schweigepflicht.
Meine Tätigkeitsfelder als Notarin
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Moos-Wittmund
Als promovierte Rechtsanwältin liegen meine Kompetenzen neben Familienrecht bei Erbrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, und Internationales Recht. Darüber hinaus bin ich als Notarin sowie als Mediatorin tätig.
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